BUND Inselgruppe Föhr

Klage des BUND bestätigt rechtliche Unwirksamkeit von Bebauungsplänen nach §13b Baugesetzbuch (BauGB). Umweltrecht muss beachtet werden.

26. September 2023

Seit Jahren weisen der BUND und andere Umweltverbände auf erhebliche Rechtsbedenken bei der Anwendung des seit 2017 wirksamen §13b BauGB hin.

Der BUND Landesverband Baden-Württemberg hatte im Juli nach einem langen Rechtsstreit endlich vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg: Der Verzicht auf die Umweltschutzregelungen verstößt gegen EU-Recht. Diese wichtige Entscheidung im Sinne des Umweltschutzes und des Gemeinwohls hat auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. Zur Pressemitteilung: https://www.bund-sh.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/klage-des-bund-bestaetigt-rechtliche-unwirksamkeit-von-bebauungsplaenen-nach-13b-baugesetzbuch-baugb-umweltrecht-muss-beachtet-werden/

 

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