Der BUND Landesverband Baden-Württemberg hatte im Juli nach einem langen Rechtsstreit endlich vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg: Der Verzicht auf die Umweltschutzregelungen verstößt gegen EU-Recht. Diese wichtige Entscheidung im Sinne des Umweltschutzes und des Gemeinwohls hat auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. Zur Pressemitteilung: https://www.bund-sh.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/klage-des-bund-bestaetigt-rechtliche-unwirksamkeit-von-bebauungsplaenen-nach-13b-baugesetzbuch-baugb-umweltrecht-muss-beachtet-werden/