Mit Hunden in der Landschaft
Ein Spaziergang in freier Landschaft gehört für Menschen wie Hunde zu den schönen Erlebnissen. Ausreichend Bewegung fördert sowohl Ihre Gesundheit als auch die Ihres vierbeinigen Partners, insbesondere dann, wenn Sie in anregender, naturnaher Umgebung unterwegs sind. Hierbei gilt es jedoch, Bedürfnisse, Interessen und Rechte anderer Menschen, Ihrer Hunde sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu respektieren und zu wahren. Oft ist der Einfluss freilaufender Hunde auf die umgebende Natur aufgrund der z.T. komplizierten biologischen Zusammenhänge nicht unmittelbar zu erkennen. So kann ungewollt durch Mensch und Hund viel Schaden angerichtet werden. Um den Schutz der Sie umgebenden Tier- und Pflanzenwelt sowie Ihres Hundes zu gewährleisten, sind Regeln zu beachten, die auch in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen formuliert sind. Für ein konfliktfreies Miteinander ist gegenseitiges Rücksichtnahme von großer Bedeutung.
Was Hundehalter wissen sollten
Auf der gesamten Insel Föhr sind Hunde anzuleinen. Das ganze Jahr über dürfen keine Hunde an die Badestrände. Dafür gibt es in Wyk, Nieblum und Utersum weitläufige Hundestrände. Zudem können Sie Ihre Hunde frei und ungezwungen auch auf dem großen Hundeauslaufgelände in der Strandstraße in Wyk (ehemaliger Golfplatz) toben lassen.
Auch im Nationalpark gilt Leinenpflicht. An den Deichen und im Wattenmeer jagen unangeleinte Hunde Vögeln, Schafen und Hasen gerne hinterher. Dies ist aber eine Gefährdung für die Brutvögel und so kommt es dazu, dass Jungtiere verletzt werden, keine Energiereserven für ihre Reise aufbauen können oder sterben.