Ansprechpartner
Wir werden immer wieder um Stellungnahmen zu Beobachtungen interessierter Gäste und Insulaner gebeten. Manchmal haben wir dazu nur aber eingeschränkte Kenntnisse. Wir haben deshalb eine Liste für bestimmte Bereiche erstellt, aus denen die jeweilige Verantwortlichkeit hervorgeht, so dass ihr bei „brennenden" Fragen direkt Kontakt aufnehmen könnt.
Zur Frage, was man als interessierter Gast oder Naturfreund*in bei so einem Fund machen soll, ergänzen wir eine Stellungnahme des Landesbetriebs für Naturschutz, Nationalpark und Küstenschutz (LKN) in Tönning vom 20.11.25.
Die Antwort:
Das kommt darauf an, was sie/ein interessierter Gast möchte/n.
Möchten Sie, dass die Tiere entfernt werden?
Für die Beseitigung der Tiere am Strand sind die zuständigen Gemeinden zuständig. Am Deich und auf Nationalparkflächen (also in LKN-Zuständigkeit) werden nach Absprache mit den Veterinärämtern aktuell keine Tiere beseitigt. Die Kadaver werden liegen gelassen und sollen im Ökosystem verbleiben.Möchten Sie, dass Totvogelfunde gesehen werden?
Unsere Ranger*in und die Schutzstation Wattenmeer nehmen auf ihren Strecken/in ihrer Zuständigkeit die Totvögel auf, sie erfassen die Daten und geben diese weiter.Grundsätzlich gilt: tote Vögel nicht anfassen und Hunde an die Leine nehmen, sodass sie nicht mit den Kadavern in Berührung kommen. Konkret zu den Trauerenten: eine Kollegin hat berichtet, dass Trauerenten so gut wie nie Vogelgrippe haben.
Strandmüllboxen
Für die Leerung der Föhrer Strandmüllboxen sind jeweils die Gemeinden zuständig, auf deren Gebiet sie stehen. Die Gemeinden sind auch die Adressen bei dringendem Leerungsbedarf oder ungewöhnlichem Inhalt.
Ausnahme: Für die Leerung der Boxen im strandnahen Bereich der Godelniederung (Witsum und Borgsum) ist der Gebietsbetreuer (BUND Landesverband) bzw. der derzeitige Gebietsreferent (Frank Hofeditz) verantwortlich.
Baumaßnahmen
Stadt Wyk: Bauamt Stadt Wyk
Gemeinden: Jeweilige(r) Bürgermeister(in)
Baumfällungen
Stadt Wyk: Bauhof (GrünBau)
Föhr Land: Ole Sieck (Telefon: 01 77 7 66 67 99)
Neophytenmeldungen
Bitte eine Notiz per Email an info(at)bund-foehr.de, wir melden uns zur Klärung der nächsten Schritte.
Storchennest auf dem Schornstein
Mitte März meldete sich Frau J. aus Witten, damals Gast in Wyk, per E-Mail, dass sie ein Storchenpaar auf dem Schornstein eines Hauses in der Friedrichstraße beim Nestbau beobachtet habe (2 anhängende Fotos zeigen einen unberingten Weißstorch und den betreffenden Hauseingang mit Namensschild). Sie sorgte sich darum, dass das Brutgeschäft wohl nicht würde abgeschlossen werden und bat um eine Idee für ein angemessenes Verhalten.
Wir haben daraufhin mit Unterstützung von Kai-Michael Thomsen von der Arbeitsgruppe Storchenschutz des Michael-Otto-Institut im NABU, Bergenhusen, und dem Gebietsbe-treuer für Nordfriesland, Jörg Heyna) ein paar Maßnahmen zusammengestellt, die in ähnlichen Fällen eine Hilfe sein können:
- Problem: mögliche Beeinträchtigung der Schornsteinfunktion mit Gefährdung der Hausbewohner (Kohlenmonoxid usw.)
- Feststellung des Hauseigentümers
- Klärung der Schornsteinfunktion und der Vorstellungen des Eigentümers
- Vorschlag, ggfs. das Nestmaterial in einem frühen Stadium zu entfernen
- Verhinderung von Wiederbezug (Auftrag von Pico-Gel auf Schornsteinrand) oder
- Anbringen einer Haube (keine „Pieker“, da diese häufig in das Nest integriert werden)
- Alternativ-Nisthilfe (ggf. Bauantrag nötig)
Was ist dann tatsächlich passiert?
Das betreffende Haus in der Friedrichstraße nutzt Fernwärme. Der Schornstein wird nicht zur Funktion der Heizung benötigt. Das Nest wurde belassen und vom Storchenpaar fertiggestellt. Gäste der betreffenden Ferienwohnung sind begeistert.