Aus gegebenen Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Schwalbennester gesetzlich geschützt sind und nur in begründeten Ausnahmefällen angegangen werden dürfen.
Rauch- und Mehlschwalben sind als europäische Vogelarten gemäß den Bestimmungen des BNatSchG besonders geschützte Tierarten. § 42 (1) 1. BNatSchG verbietet, Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören.
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