BUND Inselgruppe Föhr

Presseartikel: Glücksbringer in Gefahr

03. November 2017

Unter dem Titel "BUND warnt: Glücksbringer in Gefahr" berichtete der Inselbote über die Notwendigkeit des Schwalbenschutzes

© Peter Hering

 

"Früher gehörten Schwalben, vor allem auf dem Land, einfach dazu. Die hübschen Vögel bauten ihre Nester unter Stalldächern und Dachvorsprüngen – an Orten, wo sie ihren Nachwuchs warm und trocken aufziehen können. Doch längst ist auch der Lebensraum dieser Zugvögel stark zurückgegangen, und so gehören sie inzwischen zu den bedrohten, besonders geschützten Arten. Damit dürfen sie nicht nur nicht gejagt oder gestört werden, auch ihre Nester unterliegen einem besonderen Schutz – selbst außerhalb der Brutzeit.

„Aus leider gegebenem Anlass“ so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gestern in einer Pressemitteilung, weist nun die BUND-Inselgruppe darauf hin, dass es nicht erlaubt sei, Schwalbennester von Hausfassaden zu entfernen. Dies gelte ganzjährig. Mehl- und Rauchschwalben, so die Föhrer Naturschützer weiter, gehörten zu den besonders geschützten Arten. In der roten Liste der Brutvögel Deutschlands werden Mehlschwalben in der Kategorie drei als gefährdet eingestuft. Deshalb sei es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. In der Praxis heiße das: Werden Nester innerhalb der Brutzeit entfernt, liege eine Straftat vor, die mit Geldstrafen bis zu 50 000 Euro geahndet werde. Auch wenn die Nester verlassen sind, sei es verboten, sie zu entfernen. Außerhalb der Brutzeit werde das Entfernen der Nester ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit geahndet und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Mit Umbau- und Renovierungsarbeiten, die Nester gefährden, müsse man warten, bis diese verlassen sind. Sollen Nester wegen Sanierungsarbeiten an der Fassade entfernt werden, müsse dazu ein Antrag bei der Naturschutzbehörde gestellt werden. Wer Nester nach erteilter Genehmigung abschlägt, müsse sie an gleicher Stelle in gleicher Anzahl durch Kunstnester ersetzen.

Jenseits der rechtlichen Verbote und eines Einschreitens der Behörden bittet der BUND Föhr die Insulaner darum, Rücksicht auf im oder am Haus brütende Vögel zu nehmen, auch wenn es manchmal lästig sei. Gegen den Vogelkot könne man ein Brett unterhalb des Nestes anbringen. Der Mindestabstand zum Nest müsse aber unbedingt 50 bis 60 Zentimeter betragen, damit der freie Anflug gesichert sei. Die BUND Inselgruppe Föhr sei gerne bereit, beim Anbringen dieser Kotbretter zu helfen. Sie seien eine einfache Lösung, um eine Verschmutzung von Fensterbrettern, Fassaden oder Wegen durch Schwalbenkot zu vermeiden.

Der Gesetzgeber habe sich in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg von 2004 deutlich für die „Verpflichtung zur Duldung von Schwalbennestern“ ausgesprochen. Der Schutz von Lebensstätten der wild lebenden Tiere werde hier auch auf einen vom Menschen mitbenutzten Raum ausgedehnt. Der von den Vögeln ausgehende Dreck stelle keine unzumutbare Härte dar, der dieses Recht aushebeln würde.

Von April bis September leben Schwalben als Kulturfolger im Siedlungsbereich. Die Nistplätze der Rauchschwalbe befinden sich meist im Inneren von Gebäuden wie Gehöfte, Tiefgaragen, Tor-Durchfahrten oder Hallen. Mehlschwalben bauen ihr Nest an raue Außenmauern von Gebäuden, unter Dach- und anderen Vorsprüngen. Den Winter verbringen die Langstreckenzieher in Afrika, südlich der Sahara. Doch auch während dieser Abwesenheit würden Schwalbennester und deren Überbleibsel den im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen Lebensstätteschutz genießen. Denn bei Mehl- und Rauchschwalben handelt es sich um Vogelarten, die alte Nester wieder benutzen oder neue bevorzugt an alter Stelle errichten würden.

Schwalben machen zwar Schmutz, sind aber gleichzeitig ausgesprochen nützlich. Denn sie ernähren sich vor allem von Fliegen, Mücken, Blattläusen und Schnaken. Eine Schwalbenfamilie vertilgt während der Jungenaufzucht zahllose Insekten, die im Flug erbeutet werden. Kein Wunder, dass die fleißigen Untermieter von jeher als Glücksbringer gelten. „Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren“, sagt ein altes Sprichwort.

Weitere Infos unter <link typo3 www.bund-foehr.de naturschutz schwalben>www.bund-foehr.de/naturschutz/schwalben/"

– Quelle: www.shz.de/18337106 ©2017 

 

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